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   BFH, 07.11.2007 - I S 17/07   

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https://dejure.org/2007,9194
BFH, 07.11.2007 - I S 17/07 (https://dejure.org/2007,9194)
BFH, Entscheidung vom 07.11.2007 - I S 17/07 (https://dejure.org/2007,9194)
BFH, Entscheidung vom 07. November 2007 - I S 17/07 (https://dejure.org/2007,9194)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 05.07.1905 - V 13/05

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Revision

    Auszug aus BFH, 07.11.2007 - I S 17/07
    Am 18. Januar 2005 beantragte die Rügeführerin im Rahmen einer Gegenvorstellung die Überprüfung und die Abänderung dieses Beschlusses (1 V 13/05).

    Das FG beschloss am 4. März 2005 Kostenaufhebung betreffend das Verfahren 1 V 13/05.

    Unter dem neu vergebenen Aktenzeichen 1 V 1233/05 legte das FG dies als Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens 1 V 13/05 aus und wies diesen mit Beschluss vom 24. Januar 2007 als unbegründet zurück.

  • BFH, 03.03.1998 - VIII R 66/96

    Aktien als Sonderbetriebsvermögen II

    Auszug aus BFH, 07.11.2007 - I S 17/07
    Denn das Gericht ist aus dem Gesichtspunkt der Gewährung rechtlichen Gehörs grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Hinweis auf seine Rechtsauffassung zu geben (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. März 1998 VIII R 66/96, BFHE 185, 422, BStBl II 1998, 383; Senatsbeschluss vom 15. Mai 2007 I S 2/07, juris, m.w.N.).
  • BFH, 09.07.2007 - I B 59/07

    Nichtigkeitsklage gegen Zurückweisung eines Fortsetzungsantrags

    Auszug aus BFH, 07.11.2007 - I S 17/07
    Die hiergegen von der Rügeführerin eingelegte Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 9. Juli 2007 I B 59/07 als unbegründet zurückgewiesen, weil eine etwaige Fehlinterpretation des Begehrens eines Prozessbeteiligten durch das FG nicht zur Nichtigkeit eines darauf beruhenden Beschlusses führen würde.
  • BFH, 15.05.2007 - I S 2/07

    Kein Hinweis auf Rechtsauffassung des Gerichts vor Entscheidung über das

    Auszug aus BFH, 07.11.2007 - I S 17/07
    Denn das Gericht ist aus dem Gesichtspunkt der Gewährung rechtlichen Gehörs grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Hinweis auf seine Rechtsauffassung zu geben (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. März 1998 VIII R 66/96, BFHE 185, 422, BStBl II 1998, 383; Senatsbeschluss vom 15. Mai 2007 I S 2/07, juris, m.w.N.).
  • BFH, 29.04.2008 - I K 7/08

    Vertretungsmangel auf der Prozessgegenseite ist kein Nichtigkeitsgrund

    Die gegen diese Senatsbeschlüsse von der Antragstellerin erhobenen Anhörungsrügen hat der Senat mit Beschlüssen vom 7. November 2007 I S 17/07 und I S 18/07 als unzulässig verworfen.

    Die Antragstellerin beantragt festzustellen, dass die Senatsbeschlüsse vom 7. November 2007 I S 17/07 und I S 18/07, vom 9. Juli 2007 I B 59/07 und I B 60/07 sowie die FG-Beschlüsse vom 24. Januar 2007 1 V 1233/05 und 1 V 1234/05 nichtig seien.

  • BFH, 05.03.2008 - I B 109/07

    Beschwerdefähigkeit der Zurückweisung eines Befangenheitsantrags -

    Dagegen gerichtete Anhörungsrügen (I S 17/07 und I S 18/07) blieben ohne Erfolg.
  • BFH, 10.09.2008 - I K 16/08

    Vertretungsmangel auf der Prozessgegenseite ist kein Nichtigkeitsgrund

    Dagegen gerichtete Anhörungsrügen (I S 17/07 und I S 18/07) blieben ohne Erfolg.
  • BFH, 10.09.2008 - I S 14/08

    Anhörungsrüge: Darlegung einer Gehörsverletzung

    Dagegen gerichtete Anhörungsrügen (I S 17/07 und I S 18/07) blieben ohne Erfolg.
  • BFH, 29.04.2008 - I B 31/08

    Keine Beschwerde gegen Entscheidung über Anhörungsrüge

    Die gegen diese Senatsbeschlüsse von der Beschwerdeführerin erhobenen Anhörungsrügen hat der Senat mit Beschlüssen vom 7. November 2007 I S 17/07 und I S 18/07 als unzulässig verworfen.
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