Rechtsprechung
BFH, 07.11.2007 - I S 17/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 133a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; FGO § 133a Abs. 4 Satz 1; ; FGO § 134; ; FGO § 155; ; ZPO §§ 579 ff.; ; ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Beteiligtenwechsel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- RG, 05.07.1905 - V 13/05
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Revision
Auszug aus BFH, 07.11.2007 - I S 17/07
Am 18. Januar 2005 beantragte die Rügeführerin im Rahmen einer Gegenvorstellung die Überprüfung und die Abänderung dieses Beschlusses (1 V 13/05).Das FG beschloss am 4. März 2005 Kostenaufhebung betreffend das Verfahren 1 V 13/05.
Unter dem neu vergebenen Aktenzeichen 1 V 1233/05 legte das FG dies als Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens 1 V 13/05 aus und wies diesen mit Beschluss vom 24. Januar 2007 als unbegründet zurück.
- BFH, 03.03.1998 - VIII R 66/96
Aktien als Sonderbetriebsvermögen II
Auszug aus BFH, 07.11.2007 - I S 17/07
Denn das Gericht ist aus dem Gesichtspunkt der Gewährung rechtlichen Gehörs grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Hinweis auf seine Rechtsauffassung zu geben (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. März 1998 VIII R 66/96, BFHE 185, 422, BStBl II 1998, 383; Senatsbeschluss vom 15. Mai 2007 I S 2/07, juris, m.w.N.). - BFH, 09.07.2007 - I B 59/07
Nichtigkeitsklage gegen Zurückweisung eines Fortsetzungsantrags
Auszug aus BFH, 07.11.2007 - I S 17/07
Die hiergegen von der Rügeführerin eingelegte Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 9. Juli 2007 I B 59/07 als unbegründet zurückgewiesen, weil eine etwaige Fehlinterpretation des Begehrens eines Prozessbeteiligten durch das FG nicht zur Nichtigkeit eines darauf beruhenden Beschlusses führen würde. - BFH, 15.05.2007 - I S 2/07
Kein Hinweis auf Rechtsauffassung des Gerichts vor Entscheidung über das …
Auszug aus BFH, 07.11.2007 - I S 17/07
Denn das Gericht ist aus dem Gesichtspunkt der Gewährung rechtlichen Gehörs grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Hinweis auf seine Rechtsauffassung zu geben (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. März 1998 VIII R 66/96, BFHE 185, 422, BStBl II 1998, 383; Senatsbeschluss vom 15. Mai 2007 I S 2/07, juris, m.w.N.).
- BFH, 29.04.2008 - I K 7/08
Vertretungsmangel auf der Prozessgegenseite ist kein Nichtigkeitsgrund
Die gegen diese Senatsbeschlüsse von der Antragstellerin erhobenen Anhörungsrügen hat der Senat mit Beschlüssen vom 7. November 2007 I S 17/07 und I S 18/07 als unzulässig verworfen.Die Antragstellerin beantragt festzustellen, dass die Senatsbeschlüsse vom 7. November 2007 I S 17/07 und I S 18/07, vom 9. Juli 2007 I B 59/07 und I B 60/07 sowie die FG-Beschlüsse vom 24. Januar 2007 1 V 1233/05 und 1 V 1234/05 nichtig seien.
- BFH, 05.03.2008 - I B 109/07
Beschwerdefähigkeit der Zurückweisung eines Befangenheitsantrags - …
Dagegen gerichtete Anhörungsrügen (I S 17/07 und I S 18/07) blieben ohne Erfolg. - BFH, 10.09.2008 - I K 16/08
Vertretungsmangel auf der Prozessgegenseite ist kein Nichtigkeitsgrund
Dagegen gerichtete Anhörungsrügen (I S 17/07 und I S 18/07) blieben ohne Erfolg. - BFH, 10.09.2008 - I S 14/08
Anhörungsrüge: Darlegung einer Gehörsverletzung
Dagegen gerichtete Anhörungsrügen (I S 17/07 und I S 18/07) blieben ohne Erfolg. - BFH, 29.04.2008 - I B 31/08
Keine Beschwerde gegen Entscheidung über Anhörungsrüge
Die gegen diese Senatsbeschlüsse von der Beschwerdeführerin erhobenen Anhörungsrügen hat der Senat mit Beschlüssen vom 7. November 2007 I S 17/07 und I S 18/07 als unzulässig verworfen.